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Gute Gesetze, digitale Verwaltung und weniger Bürokratie.

Gruppenfoto des Nationalen Normenkontrollrats
Die Ratsmitglieder des NKR Quelle: Trutschel/Photothek

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde im Jahr 2006 eingerichtet und besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern. Das Gremium ist organisatorisch beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) angesiedelt.

Leitbild des NKR

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein gesetzlich verankertes, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät. Er setzt sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung ein. Der NKR überprüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen, ob praxistauglichere Alternativen bestehen und wie eine gute digitale Ausführung erreicht werden kann. Er ist Impulsgeber für ein modernes Deutschland und eine leistungsfähige Verwaltung.

Gesetzliches Prüfmandat im Detail

Bevor Gesetze verabschiedet werden, muss klar sein, welche Kosten dadurch für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entstehen. Auftrag des NKR ist es, die Gesetzentwürfe der Bundesregierung dahingehend zu prüfen, ob die Kosten methodengerecht und verständlich dargestellt wurden, ob es praxistauglichere Alternativen gibt und ob die Ministerien bei der Gesetzestexterstellung eine digitale Umsetzung von Beginn an mitgedacht haben. Für Letzteres wurde sein Prüfmandat im Jahr 2023 um den sog. Digital-Check erweitert. Darüber hinaus gibt der NKR im Rahmen der Besseren Rechtsetzung Empfehlungen, wie Gesetze insgesamt verbessert werden können, um Bürokratie abzubauen und die Verwaltung digitaler zu machen. Im Fokus seiner Prüfung steht nie das politische Ziel eines Gesetzes, sondern immer die Frage, ob zur Zielerreichung möglichst bürokratie- und aufwandsarme Wege gewählt wurden.

Wie ein Ministerium im Gesetzgebungsprozess eingebunden

Spätestens zu Beginn der Ressortabstimmung müssen Regelungsentwürfe dem NKR zur Prüfung zugeleitet werden. Dies ist im NKR-Gesetz und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert. Die Ergebnisse seiner Prüfung fasst der NKR in einer Stellungnahme zusammen, die der Kabinettvorlage beigefügt wird und damit der Bundesregierung zur Beratung vorliegt. Die NKR-Stellungnahme wird Bestandteil der Drucksachen von Bundestag und Bundesrat und ab diesem Zeitpunkt öffentlich einsehbar. Wichtige Stellungnahmen veröffentlicht der NKR auf seiner Homepage hier.

Tipp: NKR-Stellungnahmen enthalten eine Zusammenfassung der wesentlichen Regelungsinhalte und geben neben der Folgekostenschätzung einen guten Überblick über komplexe Rechtstexte.

Kosten sollen nicht nur im Vorfeld neuer Gesetze transparent gemacht, sondern auch im Nachhinein, d.h. in der Praxis überprüft werden. Wesentliche Gesetze und Verordnungen werden deshalb zwei Jahre nach Inkrafttreten vom Statistischen Bundesamt “nachgemessen“. Hinzu tritt die systematische Evaluierung von Gesetzen und Verordnungen nach drei bis fünf Jahren. Hierbei steht nicht nur die Kostenentwicklung, sondern auch die Wirksamkeit rechtlicher Vorgaben im Vordergrund. Mehr zum Thema Evaluierung finden Sie hier.

Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand senken

Gemeinsam mit der Bundesregierung hat der NKR dafür gesorgt, dass die Bürokratiekosten für die Wirtschaft (rein administrativer Aufwand) gegenüber dem Ausgangswert von 2006 um 25% reduziert werden konnten. Seitdem bleiben diese weitestgehend stabil. Mit Einführung der ‚One in one out‘-Regel im Jahr 2015 konnte auch der Anstieg des breiter gefassten Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft (Zeitaufwand und Kosten) gesenkt werden. Seither steigen diese allerdings kontinuierlich an. Allein von Juli 2022 bis Juni 2023 ist der jährliche Erfüllungsaufwandum rund 9,3 Mrd. Euro auf insgesamt 26,8 Mrd. Euro gestiegen – einer der höchsten Sprünge seit Beginn seiner Aufzeichnung.

Der NKR wirkt stetig darauf hin, Folgekosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltung effektiver zu begrenzen. Dies gilt ebenfalls für Gesetze, die ihren Ursprung in der EU haben. Mehr zur Arbeit des NKR auf auf europäischer Ebene finden Sie hier.