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Digitale Verwaltung

Gut gemachte Verwaltungsdigitalisierung geht mit einer Vereinfachung der zu Grunde liegenden Verwaltungsprozesse einher, bietet Serviceleistungen aus einer Hand und sucht Daten und Nachweise auf Seiten der Verwaltung zusammen, anstatt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen damit zu belasten. Digitale Abläufe erleichtern auch das Arbeiten auf Seiten der Verwaltung. Wie wichtig das ist, zeigt sich in Krisenzeiten. Ob bei der Registrierung Hunderttausender Flüchtlinge, bei der Erfassung von Inzidenzwerten oder bei der Auszahlung von Coronahilfen und Energiepauschalen – mit einer funktionierenden staatlichen IT, die über die Ebenen der Kommunen und Länder bis zum Bund nahtlos zusammenspielt, wäre so manche Krisenreaktion schneller, effektiver und kostengünstiger möglich gewesen.

Übersicht über komplexe Zuständigkeiten bei der Verwaltungsdigitalisierung
Viele Digitalisierungsverantwortliche und komplexe Umsetzungsstrukturen - Funktioniert das? (Stand Dez. 2022)

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Dass Staat und Verwaltung erfolgreich digitalisiert werden können und welche Einspar- und Serviceeffekte dadurch zu erzielen sind, zeigen nicht nur inspirierende Beispiele führender Digital-Nationen, sondern auch etliche Gutachten vergangener Jahre. Allein: Deutschland tut sich schwer, bei der Digitalisierung Fuß zu fassen und längst als notwendig erkannte Maßnahmen zügig und überzeugend umzusetzen. Mit jedem internationalen Ranking, das Deutschland im hinteren Mittelfeld der entwickelten Staaten verortet, wächst das Problembewusstsein hierzulande und zeigt sich, dass es kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem gibt.

Ernüchternde OZG-Bilanz

An dieser Einschätzung hat auch das mit großen Ambitionen verbundene Onlinezugangsgesetz (OZG) nichts geändert. Zwar hat das OZG in seiner bisherigen Form bewirkt, dass sich Bund, Länder und Kommunen intensiver als in den vielen Jahren zuvor mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beschäftigen. In den fünf Jahren seiner Umsetzung ist es jedoch nicht ansatzweise gelungen, das im Onlinezugangsgesetz genannte Ziel einer deutschlandweit flächendeckenden Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen zu erreichen. Angesichts dieser ernüchternden OZG-Bilanz müssen die bisher gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse aus Sicht des NKR noch viel intensiver in das beabsichtigte OZG-Änderungsgesetz einfließen.

Keine Verwaltungsdigitalisierung ohne moderne Register

Moderne Register nach dem Once-only-Prinzip schaffen die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen und Bürger ihre Daten und Nachweise bei behördlichen Angelegenheiten nicht immer wieder aufs Neue vorweisen müssen. Die Verwaltung kann auf die Datensätze zugreifen, die in unterschiedlichen staatlichen Registern liegen. Statt zum Beispiel immer wieder Geburtsurkunden zu beantragen und einzureichen, können diese Daten mit Einwilligung des Einzelnen einfach aus dem Personenstandsregister abgerufen werden. Insofern ist die Registermodernisierung eine entscheidende Voraussetzung für einfache, digitale und bürokratiearme Verwaltungsverfahren und in seiner Bedeutung mit dem Onlinezugangsgesetz vergleichbar.

Der NKR hat sich mit unterschiedlichen Lösungsansätzen zur Modernisierung der Registerlandschaft beschäftigt. Bereits 2017 veröffentlichte er unter dem Titel „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren“ ein Gutachten. Darin war ein Entlastungspotential von rund 6 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt worden, das sich für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung aus einer besseren Verwendung von Registerdaten der öffentlichen Hand ergibt.