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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das NKR ist bemüht https://www.normenkontrollrat.bund.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. Februar 2024 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind mit den Anforderungen laut beauftragtem Selbsttest aus § 12 BGG bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 als nicht barrierefrei zu bewerten:

1. Medien und Dateien:

Barrierefreie Alternativen für Dateidownloads und Medien sind teilweise noch in Arbeit. Sollten Sie zeitnah eine barrierefreie Version benötigen, nutzen Sie bitte die aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.

2. Kriterium: "Textalternativen":

Im Fußbereich wird ein fehlerhafter, unbeschrifteter Link ausgegeben.
Bei vielen Bildern handelt es sich um Schmuckbilder, welche jedoch unnötigerweise mit Alternativinhalten ausgegeben werden.
Im Kontaktformular wird ein unzugängliches CAPTCHA genutzt.

3. Kriterium: "Zeitbasierte Medien":

Beispielsweise das Video zum Servicehandbuch verfügt über keine Untertitel.

4. Kriterium: "Anpassbar":

a.Einige Bereichsbeschriftungen werden irrtümlich als Überschriften ausgegeben.
b. Teilweise werden unnötige Zwischenüberschriften genutzt oder eigentlich strukturierende Textpassagen nicht als Überschriften verwendet.
c. Im Fußbereich wird das Kontaktformular und der Twitter-Link jeweils in einer unnötigen Liste ausgegeben.
d. An mehreren Stellen werden leere Absätze ausgegeben.
e. Das Suchfeld hat keinen zugänglichen Namen, sondern wird nur durch den Platzhalter, Tooltip und Elemente im Kontext angedeutet.

5. Kriterium: "Unterscheidbar":

a. Platzhalter in Eingabefeldern sind nicht kontrastreich genug.
b. Es werden öfter Schriftgrafiken verwendet.
c. Die Besucht-Kennzeichnung in Unterpunkten des Hauptmenüs ist mit der Fokus-Hervorhebung verwechselbar.
d. Einige Textinhalte können nicht bei überlangen Wörtern oder weniger Platz zur Darstellung umbrechen. Dies kann bei angepassten Textabständen verschlimmert werden.

6. Kriterium: "Per Tastatur zugänglich":

Wird die Sucheingabemaske aus dem mobilen Menü via Tastatur geöffnet, schließt sie sich sofort bei dem Versuch in den Bereich zu springen.

7. Kriterium: "Anfälle":

Scrollt man auf kurzen Seiten, die eigentlich bereits sichtbar sind, nach unten, kann es zu Flackern und Blitzen kommen.

8. Kriterium: "Navigierbar":

a. Der Suche-Sprunglink ist nicht funktional.
b. Suchergebnisse erhalten kein eigens anspringbares Element.
c. Einige Reihenfolgen weichen bei der Tastaturbedienung auf verwirrende Weise von der sichtbaren Reihenfolge ab.
d. Videos erhalten ein Medienplayer-Element, was unnötigerweise vor dem eigentlichen Inhalt angesteuert wird.
e. Der Tastaturfokus wird nicht immer wie erwartet automatisch auf relevante Elemente gesetzt, zum Beispiel bei Suchkonfigurationen oder Formularfehlern.
f. Einige Beschriftungen sind verwirrend oder redundant gewählt.
g. Die aktuelle Tastaturfokus-Position ist auf einigen Elementen nicht gut sichtbar.

9. Kriterium "Eingabemodalitäten":

Der angezeigte Text "Was möchten Sie suchen?" stimmt nicht mit der Feldbezeichnung "Suchbegriff" im Eingabefeld überein.

10. Kriterium "Lesbar":

Einige englischsprachige Begriffe sind nicht technisch als solche gekennzeichnet.

11. Kriterium "Vorhersehbar":

Die Kennzeichnung der aktuellen Position in einer blätterbaren Liste wird in der mobilen Darstellung nicht beibehalten.

12. Kriterium "Hilfestellung bei der Eingabe":

Im Einleitungstext des Kontaktformulars wird auf eine Pflichtfeldkennzeichnung durch einen STern hingewiesen, was für Screenreader-Nutzung irrelevant ist.

13. Kriterium "Kompatibel":

a. Der Übersichtslink in der Hauptnavigation wird irrtümlich für Screenreader nicht ausgegeben.
b. Der ausklappbare Suchbereich hat keine technisch nutzbare Rolle zur Gruppierung oder ähnlichem.
c. Die Kennzeichnung der Position im Webauftritt ist inkonsistent und fehlt teilweise.
d. Werden Dialoge angezeigt wie "Seite teilen" sind dahinterliegende Elemente weiterhin ansteuerbar.
e. Die "Seite teilen"-Links sind irrtümlich als Schalter deklariert.
f. Hervorhebungsboxen im Text werden nicht semantisch gleichbedeutend angekündigt.
g. In der Steuerleiste des Medien-Players ist die Semantik von der Zeitleiste und Lautstärke-Auswahl fehlerhaft.
h. Die aktuelle Auswahl der "Ergebnisse pro Seite" wird in der Liste der verfügbaren Optionen nicht besonders gekennzeichnet.
i. Ein neues CAPTCHA-Bild kann bei Klick auf diesem generiert werden, was nicht angekündigt wird.

14. Kriterium "Benutzerdefinierte Einstellungen":

Bei benutzerdefinierten Farben sind einige grafische Elemente wie das Logo oder das Dialog-Fenster und einige Medien-Player-Bedienelemente nicht mehr gut sichtbar.

15. Kriterium "Dokumentation und Support":

a. Der technische Support wurde nicht geprüft.
b. Der Feedback-Mechanismus in der Erklärung zur Barrierefreiheit wird nicht schriftlich und mündlich angeboten.

Hinweis: Aufgrund mangelhafter Verarbeitung einiger assistiven Technologien von bedingten Trennzeichen wird eine alternative Silbentrennung genutzt, die jedoch den Textfluss in einigen Fällen nicht ausreichend unterstützen könnte.
Wir bemühen uns die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Barrieren melden:

E-Mail: nkr@bmj.bund.de
Telefon: +49 (0) 30 18 580 - 8520

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz.