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EU und Internationales

Ein erheblicher Teil der besonders für Wirtschaft und Verwaltung relevanten Regelungen hat seinen Ursprung auf EU-Ebene. Um sich die Folgekosten europäischer Vorgaben für Deutschland besser vorstellen und vermeidbare Aufwände in Brüssel adressieren zu können, besteht für die Bundesministerien die Pflicht diese im Rahmen des sogenannten EU-ex-ante-Verfahrens abzuschätzen. Neben diesen Maßnahmen auf nationaler Ebene gibt es auch auf Ebene der EU Bemühungen zum Bürokratieabbau. Insbesondere die Europäische Kommission und zunehmend auch das Europäische Parlament überprüfen eigene Regelungsvorschläge auf ihre Folgewirkungen.

Mit der Mitteilung zur Besseren Rechtsetzung vom 29. April 2021 hat die Europäische Kommission mehrere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des bestehenden Systems angekündigt. Insbesondere wurde die „One in one out“-Regel auf EU-Ebene formell eingeführt. Nach einer Pilotphase im zweiten Halbjahr 2021 wird die Regel ab 2022 für alle neuen Initiativen, die auf einer Folgenabschätzung basieren, angewendet. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich die Bürokratiekosten der Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger. Es ist aktuell noch zu früh, um die Wirksamkeit der Regel zu bewerten. Eine erste Überprüfung ist für das Jahr 2023 geplant.

Eine weitere Neuerung ist die Erweiterung des Mandats des Regulatory Scrutiny Board (RSB), eines bei der Europäischen Kommission angesiedelten Kontrollgremiums. Die neuen Prüfpunkte umfassen u.a. die „One in one out“-Regel, Folgenabschätzungen zu Klima- und Umweltaspekten sowie eine strategische Vorausschau.

Der Austausch mit den EU-Institutionen findet vor allem im Rahmen des RegWatchEurope Netzwerks statt, dessen Vorsitz zurzeit das tschechische Schwestergremium des NKR, das Regulatory Impact Assessment Board, innehat.

Was ist das Netzwerk RegWatchEurope?

Der NKR ist Teil des Netzwerks RegWatchEurope mit derzeit acht unabhängigen Kontroll- und Beratungsgremien in Europa. Ähnlich wie der NKR sind diese Gremien beauftragt, Folgenabschätzungen zu prüfen bzw. Hinweise und Empfehlungen zur Besseren Rechtsetzung zu geben. Neben dem deutschen NKR sind folgende Gremien Mitglied im Netzwerk:

  • Adviescollege Toetsing Regeldruk (ATR) aus den Niederlanden,
  • Danish Business Regulation Forum (DBRF) aus Dänemark,
  • Finnish Council of Regulatory Impact Analysis (FCRIA) aus Finnland,
  • Swedish Better Regulation Council (SBRC) aus Schweden,
  • Norwegian Better Regulation Council (NBRC) aus Norwegen,
  • Regulatory Impact Assessment Board (RIAB) aus der Tschechischen Republik sowie
  • Regulatory Policy Committee (RPC) aus dem Vereinigten Königreich.

Ziel des Netzwerks ist der Austausch von Erfahrungen und Best-Practice-Beispielen bei Bürokratieabbau und Besserer Rechtsetzung durch Workshops und regelmäßige Treffen. Das Netzwerk vertritt gemeinsame Interessen auf EU-Ebene, z. B. gegenüber dem zuständigen Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission Maroš Šefčovič. Der Vorsitz wechselt jährlich und orientiert sich, so weit möglich, an den Ratspräsidentschaften.