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Evaluierung

Um informierte Entscheidungen treffen zu können, ist es wichtig die Folgen und Folgekosten neuer Regelungen im Vorfeld abzuschätzen (ex-ante). Genauso wichtig ist es, die tatsächlich eingetretenen Folgen und die Wirkung in der Praxis zu überprüfen, wenn eine Regelung einige Zeit in Kraft ist (ex-post). Die Evaluierung von rechtlichen Vorgaben ist ein wichtiger Bestandteil der „Besseren Rechtsetzung“ und schließt den Rechtssetzungskreislauf zwischen Inkrafttreten und Novellierung einer Regelung.

Bundesministerien zur systematischen Evaluierung verpflichtet

Bereits 2013 hat die Bundesregierung eine Konzeption für die systematische Evaluierung von Gesetzen und Verordnungen erarbeitet und diese 2019 noch einmal aktualisiert. Seither sind die Bundesministerien verpflichtet, Regelungen, die mit erheblichem Aufwand oder größerer Vollzugsunsicherheit einhergehen, zu evaluieren. Der NKR ist über das Ergebnis der Evaluierungen zu unterrichten. Von den im Berichtszeitraum geprüften Regelungsvorhaben sollen etwa 10 Prozent einer systematischen Evaluierung nach dem Beschluss des St-Ausschusses Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vom 23. Januar 2013 unterzogen werden. In dem gleichen Zeitraum hat die Bundesregierung zehn Evaluierungsberichte nach dem St-Beschluss vorgelegt.

Die Vorgaben der Bundesregierung für die Durchführung von Evaluierungen ließen in der Vergangenheit eine große Bandbreite an Vorgehensweisen zu. Dies führte zu Unsicherheiten bezüglich des Umfangs und des methodischen Vorgehensbei einer Evaluierung. Erste Erkenntnisse des NKR aus vergangenen Jahren haben gezeigt, dass die Qualität der Berichte sehr unterschiedlich ausfiel. Mit dem Konkretisierungsbeschluss aus dem Jahr 2019, einer im Januar 2022 veröffentlichten Arbeitshilfe für Evaluierungen und einem Fortbildungsangebot für Referenten wurden diese Probleme weitgehend adressiert. Nach Einschätzung des NKR werden sich diese Maßnahmen positiv auf die Qualität der Evaluierungen auswirken. 

Ergebnisse der Evaluierung im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigen

Besondere Aufmerksamkeit bedarf aus Sicht des NKR die Frage, wie die Ergebnisse der Evaluierung im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden. Mit dem Anspruch, gut und evidenzbasiert zu regieren, muss die Einsicht einhergehen, auch unerwartete und ggf. unliebsame Evaluierungsergebnisse zuzulassen, öffentlich zu diskutieren und in die Novellierung der betroffenen Rechtsbereiche einfließen zu lassen. In besonders kritischen Fällen sollten unwirksame oder ungeeignete Regelungen auch grundsätzlich in Frage gestellt und gänzlich gestrichen werden. Der NKR wird sich deshalb verstärkt dafür einsetzen, dass sich jede wesentliche Novellierung auf eine Evaluierung stützt.