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Bürokratieabbau in der Landwirtschaft vorantreiben

Schwerpunktthema: „Hofarbeit statt Schreibtischzeit“

Seit Wochen machen die Bäuerinnen und Bauern ihrem Unmut gegenüber der Bundesregierung Luft. Auch der Bundeskanzler hat auf der Grünen Woche in Berlin festgestellt, dass es im Bereich der Landwirtschaft „viel zu viel Bürokratie“ gibt und gegengesteuert werden muss. Der NKR begrüßt alle entlastenden Ankündigungen, stellt aber fest, dass die bisherigen Pläne für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) keine substantiellen Erleichterungen für die Landwirtschaft enthalten.

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Traktor auf einem Feld
Quelle: Pixabay

Da das gerade in der Abstimmung befindliche BEG IV mit Entlastungen von ca. 600 Mio. Euro für die Gesamtwirtschaft noch keine konkreten Verbesserungen für die Landwirtschaft enthält, wäre eine Ergänzung des BEG IV um entsprechende Vorschläge oder sogar die Ankündigung eines eigenständigen Bürokratieabbaugesetzes speziell für die bäuerliche Wirtschaft eine gute Nachricht für den Standort Deutschland.

Der NKR regt an, dass sich die Bundesregierung auch in Bezug auf die Landwirtschaft ein konkretes monetäres Ziel beim Bürokratieabbau stellt. Dies könnte beispielsweise ein Abbauziel von 500 Mio. Euro jährlich sein. In Summe würde damit die prognostizierte jährliche Mehrbelastung der Landwirtschaft durch die Abschaffung von Sondertatbeständen bei der Agrardieselbesteuerung ausgeglichen.

In diesem Zusammenhang erinnert der NKR an den Projektbericht „Hofarbeit statt Schreibtischarbeit“, der im Jahr 2021 vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundeskanzleramt erstellt wurde und ein Entlastungspotential allein bei viehhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben in Höhe von 120 Mio. Euro jährlich identifiziert hatte (siehe Projektbericht hier). Leider sind die Empfehlungen des Berichts bisher noch nicht in Angriff genommen worden, weshalb der NKR eine erneute Prüfung der Entlastungsvorschläge für sinnvoll hält. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen betrafen hauptsächlich die Einführung eines digitalen, anlassbezogen auszustellenden Rinderpasses, die Vermeidung von Mehrfachmeldungen beim Viehbestand auf Grund nichtharmonisierter Gesetzesgrundlagen und die Errichtung einer zentralen Tierbestandsdatenbank.