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Hoffnungsschimmer BEG IV – Was es verspricht und was jetzt folgen muss

Schwerpunktthema: Bundeskabinett beschließt BEG IV

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) nimmt im Rahmen seines gesetzlichen Mandats dazu Stellung.

2024

Hand ragt aus Papierberg
Quelle: KI generiert mit Adobe Firefly

Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR:

„Mit einer Milliarde Euro jährlichem Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ist das BEG IV ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau. Das Gesetz ist ein starker Auftakt, um dem wachsenden Anstieg von Erfüllungsaufwand entgegenzuwirken. Diesem Auftakt müssen jetzt weitere ambitionierte Initiativen folgen. Nur so können wir sicherstellen, dass der Bürokratieabbau dauerhaft ist und die Belastungen bis zum Ende der Legislaturperiode spürbar verringert werden.

Dafür brauchen wir stärkere Anreize, um Bürokratie wirksam zu begrenzen und systematisch abzubauen. Der NKR schlägt eine Schärfung der bestehenden „One in out out“-Regel vor. Neben den jährlichen Belastungen sollten zukünftig auch Umstellungsaufwände bilanziert und der Aufwand aus EU-Recht einbezogen werden. Beides bleibt bei „One in one out“ derzeit außen vor und verwässert die Wirksamkeit der Bürokratiebremse.

Darüber hinaus empfehlen wir dringend, die vielen weiteren Forderungen aus der Verbändeabfrage von 2023 breiter zu nutzen. Nach dem Monitoring-Bericht der Bundesregierung gilt für über die Hälfte der rund 450 Vorschläge, dass sie bisher entweder nicht aufgegriffen werden sollen oder noch geprüft werden. Wir sehen in der Umsetzung von konkreten Vorschlägen aus der Praxis noch erhebliche Entlastungspotenziale, die in weiteren Bürokratieabbaugesetzen berücksichtigt werden sollten.“

Sobald der Bundesrat den Gesetzentwurf veröffentlicht hat, ist die ganze NKR-Stellungnahme zum BEG IV auf unserer Webseite hier einsehbar.

Bis dahin möchten wir Sie auf die NKR-Stellungnahme zur Bürokratieabbauanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vom 21.02.2024 aufmerksam machen.